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21.10.05
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen künftig vor Zulassung mit dem Finanzamt "reinen Tisch" machen.
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Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 21.10.05
Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter müssen künftig vor Zulassung mit dem Finanzamt "reinen Tisch" machen. Linssen: "Der Ehrliche soll nicht der Dumme sein!
Düsseldorf. Fahrzeuge werden in Nordrhein-Westfalen künftig nur noch zugelassen, wenn ihre Halter vorher mit dem Finanzamt "reinen Tisch" gemacht haben: Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, die mit ihrer Kraftfahrzeugsteuer (KFZ-Steuer) im Rückstand sind, können künftig keine Fahrzeuge mehr zum Verkehr zulassen. Das beschloss das Kabinett durch eine entsprechende Rechtsverordnung auf Vorschlag von Finanzminister Dr. Helmut Linssen.
Linssen reagiert mit dieser Änderung auf steigende Rückstände bei der KFZ-Steuer in Nordrhein-Westfalen. Diese beliefen sich Ende 2004 auf ca. 33 Mio. €, davon waren ca. 9 Mio. € selbst nach Ausschöpfung aller Vollstreckungsmaßnahmen uneinbringlich. Hohe Mahn- und Vollstreckungskosten für mehrere hunderttausend Einzelfälle stehen nach Ansicht des Finanzministers in einem unangemessenen Verhältnis zum geringen Steuerrückstand - im Durchschnitt sind dies nur 160 € je Fall.
"Die Rückstände und daraus resultierende Zinsverluste gehen in vollem Umfang zu Lasten des Landeshaushalts", so Linssen. Für den Finanzminister ist die augenblickliche Situation deshalb auf Dauer nicht hinnehmbar: Bürgerinnen und Bürger, die ihre KFZ-Steuer regelmäßig zahlen würden, könnten es zudem nicht nachvollziehen, dass andere Halter ihre Fahrzeuge zulassen können, obwohl sie Rückstände bei den Finanzämtern haben. Linssen: "Der Ehrliche soll nicht der Dumme sein."
Die Zulassung von Fahrzeugen ist zeitlich gestaffelt von folgenden Voraussetzungen abhängig: