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26.05.06

Finanzminister Dr. Helmut Linssen: Der 31. Mai ist Stichtag zur Abgabe von Steuererklärungen.

Kostenlose Software für elektronische Steuererklärung erhältlich +++ Experten-Hotline: Jeden Freitag ist C@ll NRW SteuerSpecial +++ Steuertipps-Broschüren sollen Steuererklärung erleichtern


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Finanzministerium NRW

Finanzminister Dr. Helmut Linssen: Der 31. Mai ist Stichtag zur Abgabe von Steuererklärungen

Düsseldorf, den 26.05.06

 

- Kostenlose Software für elektronische Steuererklärung erhältlich
- Experten-Hotline: Jeden Freitag ist C@ll NRW SteuerSpecial
- Steuertipps-Broschüren sollen Steuererklärung erleichtern

Der 31. Mai 2006 ist Stichtag für die Abgabe der Steuererklärungen des vergangenen Jahres. Darauf wies Finanzminister Dr. Helmut Linssen am Freitag in Düsseldorf hin.

Von diesem Abgabetermin sind die Einkommensteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung betroffen. Sofern diese Steuererklärungen durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt werden, ist die Frist allgemein bis zum 31. Dezember 2006 verlängert. Steuerpflichtige, die ihre Erklärung nicht durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe anfertigen lassen, können bei den  Finanzämtern einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Den Ämtern bleibt dabei aber vorbehalten, die Steuererklärungen mit einer angemessenen Frist vorzeitig anzufordern. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn hohe Abschlusszahlungen zu erwarten sind oder wenn für Beteiligte an Gesellschaften und Gemeinschaften Verluste festzustellen sind.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist bei der Einkommensteuererklärung eine Besonderheit zu beachten: Der Stichtag 31. Mai 2006 gilt nämlich nur für diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies ist zum Beispiel der Fall,

  • wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist, oder
  • wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer von ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist, oder
  • wenn man Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, von mehr als 410 € bezogen hat,
  • wenn jemand nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesetzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können die Einkommensteuerveranlagung für 2005 bis zum 31.12.2007 beantragen.

Vordrucke oder elektronische Steuererklärung ?

Die Finanzverwaltung hat die Steuervordrucke in vielen Fällen bereits per Post versendet, sie sind darüber hinaus in allen Finanzämtern oder im Internet unter www.fm.nrw.de/go/vordrucke erhältlich.

Schneller bearbeitet werden Einkommensteuerklärungen, wenn sie zusätzlich
elektronisch abgegeben werden. Hierzu gibt es eine Vielzahl kommerzieller Software mit unterschiedlichen Leistungsspektren. Daneben stellt die Finanzverwaltung für die elektronische Steuererklärung eine kostenlose Software zur Verfügung. Sie ist per Download im  Internet unter www.elsterformular.de erhältlich.

Zusammen mit der so genannten "komprimierten Steuererklärung" müssen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler grundsätzlich nur noch die gesetzlich vorgeschriebenen Belege - wie z.B. Steuerbescheinigungen - an das Finanzamt senden. Die übrigen Belege brauchen dem Finanzamt nur auf besondere Anforderung eingereicht zu werden. Sie sind jedoch bis zur Bestandskraft des Steuerbescheides aufzubewahren.

Experten-Hotline: Jeden Freitag

Wer Fragen zu seiner Steuererklärung hat, z.B. was alles absetzbar ist oder ob sich die Steuererklärung lohnt, kann sich jeden Freitag von 9:00 bis 14:00 Uhr per Telefon oder Live-Chat direkt an die Experten der Finanzverwaltung bei Call NRW wenden:
- telefonisch unter: 0180 3 100 210,
- Chat: www.call-nrw.de

Kostenlose Steuertipps-Broschüren

Für die Steuererklärung 2005 gibt es zudem die kostenlose Broschüre "Steuertipps für alle Steuerzahlende". Auf über 40 Seiten finden sich Hinweise für Arbeitnehmer, Arbeitsuchende, Schüler, für Studierende und für Eltern. Die Broschüre enthält zudem Informationen, welche Werbungskosten bei Arbeitslosigkeit entstehen: So können zum Beispiel Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Rechnungen für Stellengesuche in Medien und der Anschaffungspreis von Bewerbungsmappen Steuer mindernd geltend gemacht werden.

Die Broschüren können telefonisch bei C@ll NRW, dem Bürger- und Servicecenter Nordrhein-Westfalens, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Tel. 01803-100 110 bestellt werden. Sie sind darüber hinaus im Internet unter der Adresse www.fm.nrw.de/go/broschueren erhältlich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Finanzministeriums, Tel. (02 11) 49 72 - 25 67 oder - 23 25.