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Ausdruck aus dem Internetangebot Finanzamt Münster Außenstadt

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Ich hatte wegen der Entferungspauschale Einspruch eingelegt und es wurde eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Ist die Sache damit erledigt?.


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9. Ich hatte wegen der Entferungspauschale Einspruch eingelegt und es wurde eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Ist die Sache damit erledigt?

Sie erhalten einen geänderten Steuerbescheid. Auf Grund der Aussetzung der Vollziehung wird sich jedoch voraussichtlich weder eine Nachzahlung noch eine Erstattung ergeben.