Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben?
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Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben?.


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Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben?

  • Monatliche Voranmeldungen sind bis zum 10. des Folgemonats abzugeben (z.B. für den Voranmeldungszeitraum Mai bis zum 10. Juni).
  • Vierteljährliche Voranmeldungen sind bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres abzugeben (jeweils 10.04., 10.07., 10.10., 10.01.).

 

Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Abgabefrist um jeweils einen Monat (= Dauerfristverlängerung). Bei Monatszahlern wird die Dauerfristverlängerung nur gewährt, wenn der Unternehmer eine Sondervorauszahlung leistet. Diese beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des letzten Jahres.

 

Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist bis zum 31.05. des nächsten Jahres abzugeben. Ggf. kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.